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Reisekostenerstattung für Schulpraktika

Seit 2020 ist es Studierenden möglich, eine Reisekostenpauschale von 10 Euro pro Tag für anstehende oder bereits durchgeführte Praxisphasen zu erhalten. Bedingung dafür: Die Praxisschule liegt im ländlichen Raum oder in sogenannten GestaltungsRäumen, die nicht in unmittelbarer Umgebung von Greifswald oder Rostock liegen.

Wie kommen Studierende eigentlich an Ihre Reisekosten?

Bereits vor Beginn der Praxisphase beantragen sie die Reisekosten, sodass sie nicht in Vorauslage gehen müssen. Möglich ist auch, dass vorgestreckte Fahrkosten nachträglich erstattet werden. Also sehr studierendenfreundlich!

 

Mit rund 100 Anträgen von geschätzt 85 Studierenden – davon ging über ein Drittel allein seit Oktober ein – erfreut sich der Reisekostenzuschuss immer größerer Beliebtheit. Das bildet sich auch in den Vorbereitungsseminaren zum Schulpraktikum I ab, wo sich zunehmend mehr Studierende nach Praktikumsmöglichkeiten an Schulen im ländlichen Raum erkundigen und dies als ernsthafte Option erwägen. Wir hoffen sehr, dass wir weiterhin gute Bedingungen schaffen können, damit ein Schulpraktikum im ländlichen Raum attraktiv wird, sowohl für Studierende als auch für Schulen.


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