Lehrstuhl für Sonderpädagogik

Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft/Sonderpädagogik und Inklusion in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung

Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Unterricht der einer inklusiven Schule ist mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 in allen deutschen Bundesländern geltendes Recht. Auch die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und das Lehrerbildungsgesetz (Dezember 2012) wurden geändert, um die inklusive Beschulung aller Schülerinnen und Schüler gesetzlich zu verankern. Dies betrifft sämtliche Schulen, die Grundschule ebenso wie die Schulformen der Sekundarstufen. Die inklusive Beschulung wird dabei als eine besondere Qualität von Unterricht gesehen, bei der es nicht nur darum geht, dass Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam räumlich lernen, sondern hinsichtlich ihrer individuellen Fähigkeiten optimal unterrichtet und gefördert werden. Dafür muss jede Schule die Voraussetzungen – räumliche, sächliche und personelle – bereitstellen.

Schülerinnen und Schüler haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie nicht ohne umfassende zusätzliche pädagogische Unterstützung dem Unterricht der Regelschule folgen können. Die Unterstützung kann unterschiedliche Bereiche betreffen. So können Kinder große Probleme im Lernen haben (sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen) oder sich in sozialen Situationen altersadäquat zu verhalten und emotional angemessen zu reagieren (sonderpädagogischer Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung) oder sich nicht altersgerecht sprachlich verständigen und Sprache auch nicht ausreichend verstehen (sonderpädagogischer Förderbedarf Sprache). Die genannten Förderbereiche Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung sind mit insgesamt 4,2 % (Dietze, 2012) am häufigsten betroffen. Aber auch Schülerinnen und Schüler mit anderen Problemen brauchen teilweise erhebliche Unterstützung, um individuelle Lernziele zu erreichen und in sozialen Kontakten mit Altersgleichen zu treten. So haben Kinder und Jugendliche mit geistigen Behinderungen bis hin zu Schwerstmehrfachbehinderungen (sonderpädagogischer Förderbedarf geistige Entwicklung) einen Anspruch auf eine inklusive Beschulung. Kinder mit Autismus-Spektrums-Störung, schwer kranke und chronisch kranke Kinder (sonderpädagogischer Förderbedarf kranke Schülerinnen und Schüler), Kinder und Jugendliche mit erheblichen körperlich-motorischen Entwicklungsbeeinträchtigungen (sonderpädagogischer Förderbedarf körperlich-motorische Entwicklung) haben ein Recht in der wohnartnahe Regelschule gemeinsam mit anderen Kindern und Jugendlichen zu lernen. Auch Schülerinnen und Schüler mit sogenannten „Sinnesbehinderungen“, also mit starken Hör- und Sehbeeinträchtigungen (sonderpädagogischer Förderbedarf Hören; sonderpädagogischer Förderbedarf Sehen) brauchen eine ganz spezifische, sehr intensive sonderpädagogische Unterstützung, um erfolgreich lernen zu können.

An der Universität Greifswald werden im Zuge des Lehramtsstudiums für die Regionale Schule wesentliche Aspekte von Inklusion und der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung umfassend thematisiert, um den zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern ausreichend curriculare Handlungskompetenzen und die Notwendigkeit einer liebevollen Wertschätzung im Umgang mit diesen „besonderen“ Kindern und Jugendlichen nahe zu bringen.

Dazu erfolgen eine Auseinandersetzung mit der Thematik „inklusive Beschulung“, die Beschreibung der einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und die Geschichte der Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Studierenden sollen Kenntnisse über wesentliche Strategien inklusiven Unterrichts bei Kindern mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache erwerben. Dazu gehören praktische Grundlagen, u.a.

  • Wissen über die Merkmale von Schülern der genannten drei Förderbereiche;

  • Beantragung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs und Schreiben eines Förderplanes;

  • Handlungsmöglichkeiten im inklusiven Unterricht;

  • Wissen über Theorien und Modelle zur Erklärung von beispielsweise Bedingungsfaktoren schulischen Lernens;

  • eine evidenzbasierte Auswahl von Unterrichts- und Fördermaterialien sowie Präventionsprogrammen;

  • international erfolgreich durchgeführte inklusive Schulmodelle.

Kontakt

Prof. Dr. Kathrin Mahlau
Leitung

kathrin.mahlau(at)uni-greifswald(dot)de

 


Sekretariat
Anja Mitschke
Raum 2.01
Ernst-Lohmeyer-Platz 3
17487 Greifswald
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