Erweitertes Führungszeugnis

Wichtige Anmerkungen zum Ausfüllen des Schreibens, bitte unbedingt vorher lesen:

Wenn Sie das Schreiben maschinell ausfüllen, können Sie es als PDF einreichen. Wenn Sie es handschriftlich ausfüllen, müssen Sie es im Original vorlegen (persönlich oder postalisch).

Wenn Sie das überprüfte Formular per Post zurück bekommen möchten, ergänzen sie bitte die Rücksendeadresse oben links im Formular.

Ab dem 1. April 2021 müssen Studierende, die im Rahmen einer Praxisphase an Schulen bzw. in pädagogischen Einrichtungen tätig sind, ein Erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Um dieses beantragen zu können, benötigen Studierende ein sogenanntes Aufforderungsschreiben, welches bei der bewilligenden Stelle vorzulegen ist. Die auffordernde Stelle ist in diesem Fall die Universität Greifswald, vertreten durch die praxisbegleitenden Lehrenden sowie die Mitarbeitenden des Praxisreferats. Details entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Informationsschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V.

Neben einem Merkblatt zur möglichen Gebührenbefreiung finden Sie unten außerdem eine Vorlage des benötigten Aufforderungsschreibens. Füllen Sie darauf bitte Ihre persönlichen Angaben aus.

Das ausgefüllte Anforderungsschreiben wird bei Ihren betreuenden Lehrenden bzw. einer*einem Praxiskoordinator*in zur Prüfung eingereicht. Bei Einreichung per Post oder E-Mail bei einer*einem Praxiskoordinator*in geben Sie bitte Ihre Immatrikulationsnummer mit an.

Unterschrift und Stempel seitens der Universität müssen dem Meldeamt im Original vorliegen - eine digitale Signatur ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Das vollständig ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Dokument legen Sie dann bei der Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) vor. Das Aufforderungsschreiben ist ab Ausstellungsdatum jeweils bis Ende des laufenden Semesters gültig.

Das Erweiterte Führungszeugnis ist einmalig im Studium zu beantragen, verbleibt bei der*dem Studierenden und kann im folgenden Studienverlauf bei den entsprechenden Einsatzstellen vorgelegt werden.