Das Sozialpraktikum ist das erste der drei Pflichtpraktika. Es dient zum einen der Berufsidentifikation und zum anderen soll erstmals erworbenes Wissen aus den Einführungsveranstaltungen auf die Berufspraxis angewendet werden. Der Schwerpunkt des Praktikums liegt vor allem in der Erprobung des eigenen Kommunikations- und Erziehungsverhaltens, sowie der Beobachtung und Durchführung erster kleinschrittiger pädagogischer Interventionen.