Allgemeine Fragen

Allgemeine Fragen

Wo finde ich die aktuellen Sprechzeiten?

AW: Die Sprechzeiten und mögliche Änderungen finden Sie unter „Praxisphasen“ --> „Ansprechpersonen“.

 

Werden die Praktikumsplätze an Schulen von der Universität vermittelt?

AW: Nein. Die Studierenden suchen sich ihren Praktikumsplatz an einer Schule für das Schulpraktikum I sowie das Schulpraktikum II selbständig.

Im Rahmen des Projekts der Qualitätsoffensive Lehrer*innenbildung werden für die am Projekt teilnehmenden Praktikant*innen Plätze an den Partnerschulen vermittelt.

 

Gilt in den Begleitseminaren, den Lehrveranstaltungen zur Vor- und Nachbereitung Anwesenheitspflicht?

AW: Ja. Laut den PSOs gilt in allen Lehrveranstaltungen, die der Vor- und Nachbereitung sowie der Theorie geleiteten Reflexion der Praktika dienen, Anwesenheitspflicht (siehe PSOs Bildungswissenschaften, jeweils § 8, Abs. 3)

Fragen zur finanziellen Förderung der Praktika

Fragen zur finanziellen Förderung der Praktika

Bekomme ich einen Reisekostenzuschuss, wenn ich mein Praktikum außerhalb von Greifswald machen will?

AW: Die zum 1. April 2020 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete Reisekostenrichtlinie Schulpraktische Studien ermöglicht eine pauschale Bezuschussung für obligatorische Praxisphasen des Lehramtsstudiums, welche an Schulen in Stadt-Umland-Räumen, Ländlichen Räumen und Ländlichen GestaltungsRäumen absolviert werden. Das direkte Umland der Hansestadt Greifswald ist nicht Teil dieser Raumkategorien. Hier finden Sie alle Informationen, Antragsformulare, eine Übersicht der förderfähigen Schulen etc.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Thema habe?

AW: Ansprechpartner*innen sind: Praktikumskoordinatorin RegS/Gym

Fragen zur Versicherung während der Praktika

Fragen zur Versicherung während der Praktika

Bin ich im Praktikum über die Schule/Praktikumsstätte oder über die Universität unfallversichert?

AW: Generell sind Sie für Ihre Studium als immatrikulierte Studierende nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch)  gesetzlich unfallversichert (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Im Praktikum gilt, dass Sie zusätzlich über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der Schule Mitglied ist, mitversichert sind, denn Sie „gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert “.

 

Gibt es einen Praktikumsvertrag von der Universität Greifswald?

AW: Nein, einen Vertrag gibt es bei uns nicht. Gerne können Studierende und Praktikumsschule etwas untereinander ausmachen. Hier finden Sie einen Vertrag mit Musterformulierungen.

Fragen zum Führungszeugnis

Fragen zum Führungszeugnis

Brauche ich für mein Praktika und meine SPÜs ein erweitertes Führungszeugnis?

AW: Seit dem 1. April 2021 brauchen Sie ein erweitertes Führungszeugnis, wenn Sie an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern eine Praxisphase absolvieren. Zum Anschreiben kommen Sie bei den Formularen durch einen Klick unten auf der Seite. Dieses füllen Sie mit dem Computer (!) aus und senden es per Mail an die Praxiskoordinatorin RegS/Gym. Das unterschriebene und gestempelte Formular senden wir Ihnen dann an Ihre oben eingetragene Adresse postalisch zurück. In zeitlichen dringenden Fällen können Sie es sich auch (s. Sprechzeiten der Praxiskoordinatorin RegS/Gym) ausnahmsweise mit vorheriger Anmeldung vor Ort abholen.

Bei Schulen in anderen Bundesländern informieren Sie sich bitte bei Ihrer Schule direkt!