Um das Sozialpraktikum erfolgreich zu absolvieren, nehmen Sie zunächst an einem vorbereitenden Einführungsseminar im Wintersemester teil (Block-Termin, i. d. R. im ersten Semester). Im Anschluss erfolgt die eigentliche Durchführung des Sozialpraktikums an einer selbstgewählten Praktikumsinstitution.
Das ePortfolio, welches Sie bei der Strukturierung und Auswertung Ihres Praktikums unterstützen soll, bearbeiten Sie teilweise bereits parallel zu Ihrer Praktikumstätigkeit. Zur Auswertung des Sozialpraktikums nehmen Sie nachfolgend an einem Reflexionsseminar, i. d. R. im Sommersemester (Block-Termin) teil. Bedingung hierfür ist das fristgerechte Einreichen Ihres ePortfolios (ab Sommersemster 2024 vorrübergehend wieder per PDF).

Hinweis: Dieser Ablauf ist nicht variabel.

Details zu den einzelnen Phasen des Sozialpraktikums finden Sie im folgenden Drop-Down-Menü:

Einführungsseminar

Die Einführung in das Sozialpraktikum erfolgt im Rahmen einer Lehrveranstaltung im Wintersemester, welche als Block zu unterschiedlichen Terminen angeboten wird. Die Anmeldung erfolgt über das HIS/LSF. Bitte tragen Sie sich dort verbindlich in eine Gruppe ein.

Die Veranstaltung beinhaltet folgende Kernthemen:

  • organisatorischer Ablauf der Praxisphasen (Sammelbelege etc.)
  • inhaltliche Vorbereitung mittels Transfer von theoretischem Wissen aus den Lehrveranstaltungen des ersten Moduls auf die Berufspraxis
  • Kernaspekte des wissenschaftlichen Arbeitens, Datenschutz
Praktikumseinrichtungen

Die Einsatzstelle für Ihr Praktikum wählen Sie selbständig aus. Das Sozialpraktikum kann an außerschulischen Kinder- und Jugendeinrichtungen (z. B. der Jugendhilfe oder der Freizeit- und Ferienbetreuung) sowie im außerunterrichtlichen Bereich an Schulen (bspw. Schulsozialarbeit) durchgeführt werden. Wählen Sie Ihre Praktikumseinrichtung bewusst aus. Sinnvolle Kriterien sind z. B.:

In dieser Praktikumseinrichtung...

  • ... kann ich Fragen an die Arbeit mit Jugendlichen und Kindern untersuchen, welche mich besonders interessieren.
  • ... finde ich kompetente Ansprechpartner*innen.
  • ... kann ich professionelles pädagogisches Handeln beobachten.

Eine kleine, beispielhafte Auswahl möglicher Praktikumseinrichtungen finden Sie auf der Seite Sozialpraktikum - Inspiration und Ideen.

    Durchführen des Sozialpraktikums
    • In der Regel wird das Sozialpraktikum im Block absolviert. Das heißt, Sie verbringen mindestens 3 Wochen am Stück in Ihrer Praktikumseinrichtung. Währenddessen sammeln Sie insgesamt mindestens 60 Kontaktstunden. Beide Mindestanforderungen bestehen unabhängig voneinander und verringern sich nicht, wenn mehr als 60 Kontaktstunden oder mehr als drei Wochen absolviert werden
    • Semesterbegleitende Praktika bzw. Praktika im Ausland sind in Absprache mit den jeweiligen Praktikumsverantwortlichen und im Einklang mit den Studien- und Prüfungsordnungen möglich.
    (Einreichen des ePortfolios) --> im SoSe 24: Einsenden des Portfolios im PDF-Format

    FRIST:
    Ihr Portfolio für das Sozialpraktikum muss spätestens eine Woche vor Ihrem Reflexionsseminar-Termin eingereicht/ eingesandt sein.

    FORM & ORT:
    MAHARA: Sie erstellen auf mehreren Seiten eine Sammlung in MAHARA, die Sie fristgerecht in der entsprechenden Mahara-Gruppe einreichen.
    PDF: Benennen Sie die PDF-Datei Ihres Portfolios nach folgendem Muster:
    WiSe/SoSeJAHR[des Reflexionsseminars]_Name-Vorname(n)_Portfolio-SZP, Bsp.: SoSe2024_Winkelmann-Martina_Portfolio-SZP.pdf
    und senden Sie diese fristgemäß an die Praxiskoordination.

    UNTERSTÜTZUNG:

     

    Reflexionsveranstaltung

    Um das Sozialpraktikum auch mündlich auszuwerten, besuchen Sie abschließend eine Gruppen-Reflexionsveranstaltung. Diese findet i. d. R. im Sommersemester als Block-Veranstaltung statt. Die Anmeldung erfolgt über das HIS/LSF.

    Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, erhalten Sie am Ende der Reflexionsveranstaltung auf Ihrem Sammelbeleg (vergessen Sie nicht, diesen mitzubringen) die restlichen Bestätigungen über das dann in allen Bestandteilen erfolgreich absolvierte Sozialpraktikum. Diese benötigen Sie, um sich für die Einführungsveranstaltung des nächsten obligatorischen Praktikums – das Schulpraktikum I – anzumelden.
     

    Anerkennung von Leistungen vor Studienaufnahme als Sozialpraktikum

    Entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung ist eine Anerkennung von Leistungen möglich, die bereits vor Studienaufnahme erfolgten. Die Entscheidung über die Anerkennung treffen die Praktikumsverantwortlichen.

    Benötigte Dokumente

    • offizielle Bescheinigung über Dauer und Umfang der erbrachten Leistungen
    • offizielle Bescheinigung über Tätigkeiten (Arbeitszeugnis, Aufgabenprofil o. ä.)
    • Antrag auf Anerkennung (siehe Formulare)

    Hinweis

    Die Anerkennung betrifft ausschließlich das Praktikum selbst, nicht aber die Vor- und Nachbereitungsseminare sowie die Portfolioerstellung. 

    Fragen und Antworten

    Fragen und Antworten

    Ich habe bereits eine Einrichtung für mein Sozialpraktikum im Auge. Ist sie als Praktikumsstelle für das Sozialpraktikum geeignet?
    AW: Mögliche EInsatzstellen werden in der Einführungsveranstaltung besprochen. Sollten Sie trotzdem unsicher sein, setzen sich dafür bitte mit der*dem SZPraktikumsbeauftragten in Verbindung.

    Ich beginne demnächst mein Sozialpraktikum und benötige daher einen Praktikumsvertrag der Universität Greifswald, wo kann ich diesen bekommen?
    AW: Da Sie in den betrieblichen Ablauf in der praktikumsgebenden Einrichtung eingegliedert werden, besteht das vertragliche Verhältnis zwischen Ihnen und der Einrichtung. Die Universität schließt keine Praktikumsverträge und spricht auch keine Empfehlung inform von Musterverträgen aus. Diesen Vertrag müssten Sie demnach von Ihrer Einrichtung erhalten.

    Wie funktioniert das mit der Unfallversicherung?
    AW: Generell sind Sie für Ihre Studium als immatrikulierte Studierende nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch)  gesetzlich unfallversichert (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Im Praktikum gilt, dass Sie über diejenige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mitversichert sind, bei der Ihre Einrichtung Mitglied ist, denn Sie „gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert “.

    Wie sollen wir uns das Praktikum bestätigen lassen?
    AW: Auf dem Sammelbeleg, den Sie in der Einführungsveranstaltung erhalten haben, gibt es auch ein Feld, in dem die Einrichtung Ihnen mit Stempel und Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Praktikums bestätigt.

    Ich habe vor dem Studium ein FSJ absolviert. Kann ich mir dies als Sozialpraktikum anrechnen lassen?
    AW: Ja. Sofern das FSJ in den 2 Jahren vor Beginn des Lehramtsstudiums absolviert wurde und die Tätigkeiten im sozialpädagogischen/ erzieherischen Bereich lagen, kann es als Sozialpraktikum anerkannt werden. Den Antrag dafür richten Sie bitte zusammen mit Unterlagen, die Ihre tatsächliche Tätigkeit belegen (wie bspw. ein Arbeitszeugnis), an die*den SZPraktikumsbeauftragte*n.

    Kann ich mir meine Arbeit als Nachhilfelehrkraft  als Sozialpraktikum anrechnen lassen?
    AW: Diese Möglichkeit gibt es ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr.

    Kann ich mir die Tätigkeit als externe Vertretungslehrkraft im Förderprogramm des MBWK als Sozialpraktikum anrechnen lassen?
    AW: Diese Möglichkeit gibt es ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr.

    An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Sozialpraktikum habe?
    AW: Wenden Sie sich gern an: Praxiskoordination RegS/Gym oder Sozialpraktikumsbeauftragte*r