AKTUELLES

ACHTUNG: Es wird nur der verpflichtende Zeitantreil gefördert:

Sozialpraktikum: max. 15 Arbeitstage

SPÜ (Reg/Gym) und Praxistag (GS): max. 15 Arbeitstage

Schulpraktikum I: max. 20 Arbeitstage

Schulpraktikum II: max. 40 Arbeitstage

Schulübergangspraktikum (8. Semester GS):  max. 18 Arbeitstage (bitte Formular für Praxistage verwenden und Praxistag ankreuzen) 

Praxissemeser (9. Semester GS): max. 75 Arbeitstage (auch wenn mehr verpflichtend sind) Sorgen Sie dafür, dass andere Praxisphasen in einem früheren Kalenderjahr bereits abgerechnet wurden, damit Sie die vollen Umfang beantragen können. 

 

Bitte KEINE Anwesenheitsdokumentationen einreichen. Verwenden Sie nur die hier zur Verfügung stehenden Formulare. Nur diese werden aktzeptiert. 

How to...

...Förderung beantragen

1. Förderungscheck:

 

Hinweis für die Beantragung für SPÜ & Praxistag:

Da für die Beantragung eine typische SPÜ/Praxistag nach Studien- und Prüfungsordnung angenommen wird, ist auf diesem Dokument immer ein zeitlicher Umfang von 15 Arbeitstagen anzugeben - unabhängig von der tatsächlich geplanten Terminanzahl. 

2. Antragsstellung:

Zu einem vollständigen Antrag, auch rückwirkend, gehören:

und

  • nach Beendigung oder rückwirkender Beantragung: Bestätigung über die jeweilige absolvierte Praxisphase (siehe 4. Nachweis)

Hinweis: Reichen Sie die Anträge bitte so früh wie möglich ein. Anträge für Praxisphasen im Sommersemester möglichst bis zum 30.9. und Anträge für Praxisphasen im Wintersemester möglichst bis zum 31.3.

3. Bescheid:

Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid über Ihre individuelle Fördersumme. Diesem liegt eine Rechtsbehelfsverzicht bei. Sie haben nun zwei Möglichkeiten:

  • Sie senden den unterzeichneten Rechtsbehelfsverzicht per Mail oder im Original zurück. Sobald dieser vorliegt, kann Ihre Förderungssumme angewiesen werden.
  • Sie tun nichts. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Fördersumme erst nach Ablauf der in der Rechtsbehelfsbelehrung festgelegten Frist von einem Monat.

4. Nachweis:

Spätestens drei Monate nach Ablauf des Semesters, in welchem Sie Ihre geförderte Praxisphase absolviert haben, muss der Praxiskoordination ein Verwendungsnachweis vorliegen. Senden Sie diesen in Ihrem eigenen Interesse bitte zeitnah nach Durchführung an uns. Sollte der Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorliegen, ist die Förderung vollständig zurückzuzahlen. Dabei handelt es sich - je nach Praxisphase - um das folgende ausgefüllte Dokument:

Haben Sie Ihre Praxisphase im Wintersemester absolviert, ist der Verwendungsnachweis jeweils bis spätestens 30. Juni einzureichen. Bei Praxisphasen, die im Sommersemester durchgeführt werden, endet die Nachreichfrist jeweils am 31. Dezember desselben Jahres.

Allgemeine Informationen

Der Reisekostenzuschuss wird für Schulpraktische Studien (SPÜ, Praxistag und Praktika) an Schulen und KJH Einrichtungen gewährt, sofern sich diese im ländichen Raum in MV befinden.

Der Zuschuss beträgt, je nach Entfernung vom Hochschulstandort,

  • 10 EUR/Tag, wenn die Schule oder KJH Einrichtung bis zu 49 km vom Hochschulstandort entfernt ist (einfache Fahrt) oder
  • 20 EUR/Tag, wenn die Schule oder KJH Einrichtung mehr als 50 km vom Hochschulstandort entfernt ist (einfache Fahrt).

Der Hochschulstandort ist immer die Universität Greifswald, Domstraße 11, 17489 Greifswald. Die kürzeste Streckenentfernung ist maßgeblich bei der Ermittlung des Tagessatzes.

Es werden maximal 75 Arbeitstage pro Kalenderjahr gewährt. Die Mindestdauer sind 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Im Wintersemester kann die Mindestdauer von 15 Arbeitstagen auch unterschritten werden, sofern die Praxisphase direkt im darauffolgenden Kalenderjahr im noch laufenden Wintersemester fortgeführt wird.

Reisekostenrichtlinie Schulpraktische Studien

Kontaktdaten

Liane Krüger

Tel.: +49 (0)3834 420-3831

lehramt_reisekosten@uni-greifswald.de

Unterlagen bitte einreichen an: 

lehramt_reisekosten@uni-greifswald.de

oder

Institut für Erziehungswissenschaft
Praxiskoordination
Steinbeckerstraße 15 
17489 Greifswald

Sie können es dort auch in den Briefkasten nach der Haustür oder im Briefkasten "Praxiskoordination" nach dem Eingang rechte Tür (zur Küche) einwerfen.