AKTUELLES

Die neue Reisekostenrichtlinie gilt ab dem 7.9.2023: 20 EUR pro Arbeitstag ab dem 50. Fahrkilometer (einfache Fahrt). 

Der Ausgangspunkt ist: Universität Greifswald, Domstraße 11, 17489 Greifswald

 

Weiterhin sind Praktika an Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen förderfähig. 

Schulen in Rostock und Umland sind nun ebenfalls förderfähig. 

 

ACHTUNG: Für das Schulübergangspraktikum (8. Semester GS) dürfen maximal 18 Arbeitstage abgerechnet werden. 

How to...

...Förderung beantragen

1. Förderungscheck: Ist meine Schule in Mecklenburg - Vorpommern und förderfähig (siehe Liste unten)? Ist die Dauer meiner Praxisphase förderfähig (mind. 15 Tage)?

 

Hinweis für die Beantragung für SPÜ & Praxistag:

Da für die Beantragung eine typische SPÜ nach Studien- und Prüfungsordnung angenommen wird, ist auf diesem Dokument immer ein zeitlicher Umfang von 15 Arbeitstagen anzugeben - unabhängig von der tatsächlich geplanten Terminanzahl. Die Praxistage im Grundschulheramtstudium werden im Rahmen der Reisekostenförderung für Praxisphasen an Schulen im ländlichen Raum analog zur bzw. als SPÜ behandelt.

 

2. Antragsstellung: Für eine Beantragung müssen die Antragsdokumente an die Praxiskoordination

Universität Greifswald

Institut für Erziehungswissenschaft

Praxiskoordination

Steinbeckerstraße 15  

17487 Greifswald

gesendet, im Postfach der Praxiskoordination in der Steinbeckerstraße 15 eingeworfen oder per E-Mail an lehramt_reisekostenuni-greifswaldde geschickt werden.

Zu einem vollständigen Antrag, auch rückwirkend, gehören:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • ausgefülltes und durch die Schule bzw. eine*n Lehrende*n unterzeichnetes Formular, je nach Praxisphase
    • Sozial- oder Schulpraktikum: Bestätigung beabsichtigtes Praktikum
    • Schulpraktische Übung: Bestätigung beabsichtigte SPÜ
    • Praxistag: Bestätigung beabsichtigter Praxistag

und

  • nach Beendigung: Bestätigung über die jeweilige absolvierte Praxisphase (Infos s. unten)

Hinweis: Reichen Sie die Anträge bitte so früh wie möglich ein. Anträge für Praxisphasen im Sommersemester möglichst bis zum 30.9. und Anträge für Praxisphasen im Wintersemester möglichst bis zum 31.3.

3. Bescheid: Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid über Ihre individuelle Fördersumme. Diesem liegt eine Rechtsbehelfsverzicht bei. Sie haben nun zwei Möglichkeiten:

  • Sie senden den unterzeichneten Rechtsbehelfsverzicht per Mail oder im Original zurück. Sobald dieser vorliegt, kann Ihre Förderungssumme angewiesen werden.
  • Sie tun nichts. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Fördersumme erst nach Ablauf der in der Rechtsbehelfsbelehrung festgelegten Frist von einem Monat.

4. Nachweis: Spätestens drei Monate nach Ablauf des Semesters, in welchem Sie Ihre geförderte Praxisphase absolviert haben, muss der Praxiskoordination ein Verwendungsnachweis vorliegen. Senden Sie diesen in Ihrem eigenen Interesse bitte zeitnah nach Durchführung an uns. Sollte der Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorliegen, ist die Förderung vollständig zurückzuzahlen. Dabei handelt es sich - je nach Praxisphase - um das folgende ausgefüllte Dokument:

  • Sozial- oder Schulpraktikum: Nachweis absolviertes Praktikum
  • Schulpraktische Übung: Nachweis absolvierte SPÜ
  • Praxistag: Nachweis absolvierter Praxistag

Haben Sie Ihre Praxisphase im Wintersemester absolviert, ist der Verwendungsnachweis jeweils bis spätestens 30. Juni einzureichen. Bei Praxisphasen, die im Sommersemester durchgeführt werden, endet die Nachreichfrist jeweils am 31. Dezember desselben Jahres.

Die durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete Reisekostenrichtlinie Schulpraktische Studien ermöglicht eine pauschale Bezuschussung für obligatorische Praxisphasen des Lehramtsstudiums, welche an Schulen in Stadt-Umland-Räumen, Ländlichen Räumen und Ländlichen GestaltungsRäumen in Mecklenburg - Vorpommern absolviert werden. Das direkte Umland der Hansestädte Greifswald und Rostock ist nicht Teil dieser Raumkategorien.

Förderfähig sind prinzipiell alle Praxisphasen des Lehramtsstudiums, also

  • Sozialpraktikum (im außerunterrichtlichen Bereich an Schulen)
  • Schulpraktikum I
  • Schulpraktikum II
  • Schulpraktische Übungen / Praxistag  und Schulübergangspraktikum (Grundschullehramt)
  • Praxissemester (Grundschullehramt)

Der Festbetrag beträgt 10 Euro pro Arbeitstag; 20 EUR pro Arbeitstag an Schulen, welche mehr als 50 km von Greifswald (einfache Fahrt) entfernt liegen. Er wird maximal für 75 Arbeitstage pro Kalenderjahr gewährt. Die Mindestdauer muss grundsätzlich 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr betragen. Im Wintersemester kann die Mindestdauer von 15 Arbeitstagen auch unterschritten werden, sofern die Praxisphase direkt im darauffolgenden Kalenderjahr im noch laufenden Wintersemester fortgeführt wird.

Reisekostenrichtlinie Schulpraktische Studien

Liste förderfähiger Schulen

Liebe Studierende,

in dieser Liste finden Sie diejenigen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, die prinzipiell förderfähig sind.

Gesamtliste förderfähiger Schulen

Hinweis: Auf dem ersten Blatt sind die allgemeinbildenden staatlichen Schulen aufgeführt; Schulen in privater Trägerschaft finden Sie auf Blatt 2 und die öffentlichen und privaten berufsbildenden Schulen auf Blatt 3 + 4.

 

öffentliche allgemeinbildende Schulen

allgemein bildende Schulen in freier Trägerschaft

Legende zum Schulverzeichnis

Praktika

Schulpraktische Übungen

Bestätigung beabsichtigte SPÜ

Bestätigung beabsichtigte SPÜ

(auszufüllen von dem*der betreuenden Fachdidaktiker*in)

Nachweis absolvierte SPÜ

Nachweis absolvierte SPÜ

(auszufüllen von dem*der betreuenden Fachdidaktiker*in)

Praxistag