Das Schulpraktikum II dient vornehmlich dem Erwerb von Kompetenzen in den Bereichen Planen, Durchführen und Reflektieren von Unterrichtsprozessen sowie dem Vertiefen und Anwenden von pädagogischen und diagnostischen Kompetenzen.

Zunächst wählen Sie je Fach einen Betreuer*in und besuchen die jeweiligen Vorbereitungsveranstaltungen (meist 1 x 90 min). Sobald Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erfolgt die Zulassung zum Schulpraktikum II durch die Praxiskoordinatorin RegS/Gym. Sie verbringen während Ihres Praktikums insgesamt acht Wochen an einer frei wählbaren Schule Ihres studierten Lehramts. Während des Praktikums ist je Fach eine fachdidaktische Aufgabenstellung in Form eines Portfolios zu bearbeiten, welches Sie im Anschluss mit den Sie betreuenden Fachdidaktiker*innen auswerten.

Details zur inhaltlichen Gestaltung des Schulpraktikums II erhalten Sie im Rahmen der Vorbereitungsveranstaltungen von Ihren Fachdidaktiker*innen. Eine Übersicht über den organisatorischen Ablauf finden Sie im folgenden Drop-Down-Menü:

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Schulpraktikum II sind folgende Nachweise einzureichen:

  1. Nachweis über das erfolgreich absolvierte Schulpraktikum I
  2. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss aller Fachdidaktik-Module (bzw. Nachweis über Teilnahme am 3. Modul Fachdidaktik)
  3. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des 4. (5.) Moduls Erziehungswissenschaft "Angewandte Schulpädagogik"
  4. Wahl je eines Tutors/einer Tutorin aus beiden Fachdidaktiken (Stempel und Unterschrift auf dem Antragsformular)
  5. Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungsseminar bei den Mitarbeitenden der Fachdidaktik

 

Anmeldung und Zulassung

Die Anmeldung erfolgt zwei bis vier Wochen vor dem Beginn des Praktikums zu den Sprechzeiten im Praktikumsbüro.

Einzureichen sind neben dem Antrag auf Zulassung (siehe Formulare) die unter "Zulassungsvoraussetzungen" aufgelisteten Nachweise.

 

Fragen und Antworten

Kann ich mein Praktikum an einer Schule in meiner Heimat / außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns machen?

AW: Ja. Ihr Schulpraktikum II können Sie an einer Schule Ihrer Wahl absolvieren. ABER beachten Sie, dass Sie gemäß der PSO das Schulpraktikum an einer Schule des von Ihnen studierten Lehramts absolvieren müssen.

Studiengang Lehramt Gymnasium = Praktikum an Schule mit gymnasialer Sekundarstufe I oder II

Studiengang Lehramt Regionale Schule = Praktikum an einer Regionalen Schule oder Realschule oder Grundschule mit Stufen 5/6

 

Brauche ich für die Zulassung zum SP II bereits eine Praktikumsschule?

AW: Nein. Die Zulassung erfolgt unabhängig von der Zusage einer Praktikumsschule.

 

Können die 8 Wochen SP II in mehrere Blöcke aufgeteilt werden?

AW: Bitte besprechen Sie eine Aufteilung mit den Betreuenden aus den Fachdidaktiken.

 

Welche Ordnung ist maßgeblich für das Schulpraktikum II?

AW: Für den formalen Rahmen des Schulpraktikum II ist die Prüfungs- und Studienordnung für Bildungswissenschaften maßgeblich.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Schulpraktikum II zugelassen zu werden?

AW: Sie müssen folgende Studienleistungen erbracht haben:

  • Sozialpraktikum + Schulpraktikum I
  • Alle Fachdidaktikmodule
  • Modul 4 „Angewandte Schulpädagogik“

 

Kann eine Zulassung ohne den Nachweis der oben genannten Leistungen erfolgen?

AW: Wenn Sie zur Zeit des Antrags das 3. Fachdidaktik-Modul belegen, können Sie unter Vorbehalt zugelassen werden. Dafür lassen Sie bitte bei Punkt 2 auf dem Zulassungsantrag die*den jeweilige*n Betreuende*n der Fachdidaktik unterschreiben.

 

Wie und wo weise ich die Voraussetzungen nach?

AW:  Sie senden der Praxiskoordinatorin RegS/Gym den komplett ausgefüllten & unterschriebenen Zulassungsantrag und Ihre Notenübersicht aller Fächer zu. Letztere dient als Nachweis über die Voraussetzungen und kann vom Praxisreferat nicht eigenständig eingesehen werden.

 

Kann ich mir die Tätigkeit als externe Vertretungslehrkraft im Förderprogramm des MBWK als Praktikum anrechnen lassen?

AW: Unter sehr speziellen Bedingungen: ja. Ihre Tätigkeit muss dabei den Formalia des Schulpraktikums II laut Studien- und Prüfungsordnung entsprechen. Dies betrifft insbesondere (aber nicht ausschließlich) die eigenverantwortlichen Unterrichtsstunden, in denen Sie zwingend von einem*er anwesenden*r Fachlehrer*in betreut werden sowie der Passung der Schulform Ihrer Einsatzschule und Ihres studierten Lehramts. Für detaillierte Angaben zu möglichen Szenarien wenden Sie sich bitte an die Sie betreuenden Fachdidaktiken.

Die pandemiebedingte Ausnahmeregelung (Anerkennung von bis zu 50% Ihrer Praktikumsleistung an anderen Schulformen, im Distanzunterricht oder als Vertretungslehrkraft etc.) ist aktuell nicht mehr gültig!

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Schulpraktikum II habe?

AW: Ansprechpartner*innen sind: Praxiskoordinatorin RegS/Gym, Fachdidaktiken

Durchführung

Im Rahmen des Schulpraktikums II verbringen Sie insgesamt acht Wochen an der gewählten Schule. Hierbei können Sie das Praktikum sowohl in einem Block absolvieren, als auch Ihre Praktikumszeit auf zwei Blöcke (z. B. vier plus vier Wochen, sechs plus zwei Wochen o. ä.) aufteilen. Fallen gesetzliche Feiertage in den Zeitraum Ihres Praktikums, müssen diese nicht durch zusätzliche Tage ausgeglichen werden; Zeiten der Schulferien können jedoch nicht als Praktikumszeiten angerechnet werden.

Die o. g.  Ziele sollen Sie während der Praxisphase im Rahmen von Unterrichtsbeobachtungen im Umfang von mind. 40 Stunden (20 je Fach) und mind. 30 Stunden eigenem Unterricht (15 je Fach) verfolgen. Darüber hinaus soll die restliche Kontaktzeit in der Schule von Ihnen genutzt werden, um außerunterrichtliche Aufgabenfelder von Lehrer*innen kennenzulernen, aktiv daran teilzunehmen und nach Möglichkeit mitzugestalten (mind. 40 Std. aktive Teilhabe am schulischen Leben, z.B. Teilnahme an Konferenzen, Mitarbeit in einer AG, Unterstützung der Lehrer*innen/Mentor*innen im Förderbereich) sowie sich Unterrichtsprozessen aus einer forschenden Perspektive zu nähern (ca. 25 Stunden). 

Informationen zur Ausgestaltung des Begleitseminars zur Vor- und Nachbereitung des Praktikums erhalten Sie von Ihren Fachdidaktiker*innen.

Portfolio

Auch Ihr Schulpraktikum II dokumentieren und reflektieren Sie mit Hilfe eines Portfolios. Dessen aktuelle Version sowie ein Handout mit erklärenden Informationen finden Sie im Bereich Formulare.

Forschungsaufgaben

Je Fach ist eine fachdidaktische Forschungsaufgabe zu bearbeiten. Diese beziehen sich in einem von Ihnen gewählten Fach auf den eigenen Unterricht (Fach A) und im jeweils anderen Fach auf den beobachteten Unterricht (Fach B) und orientieren sich an den von Ihnen gewählten Schwerpunkten. Sie werden von Ihnen gemeinsam mit Ihren Fachdidaktiker*innen und Kommiliton*innen entwickelt und operationalisiert, u. a. innerhalb des Begleitseminars. Ihre Forschungstätigkeiten dokumentieren und reflektieren Sie im Portfolio.

Auswertung

Nach abgeschlossenem Praktikum werten Sie das Portfolio einschließlich Reflexion und Forschungsaufgaben mit den Sie betreuenden Fachdidaktiker*innen aus.

Nachweis

Die ordnungsgemäße Durchführung des Schulpraktikums II wird von der Praktikumsschule bestätigt. Die Fachdidaktiken beider studierter Fächer bestätigen nach entsprechenden Vorlagen (Bericht, Portfolio) die bearbeiteten Praktikumsaufgaben. Erst durch den fristgerechten Nachweis aller Bestätigungen und des Portfolios ist das Schulpraktikum II erfolgreich abgeschlossen.